Selbst öffentlich-rechtliche Medien berichten – oftmals schlecht recherchiert – über die Anforderungen der DS-GVO an Vereine und kleine Einrichtungen. Meist wird dabei übersehen, dass die meisten Anforderungen (Verfahrensverzeichnis, Bestellpflicht eines DSB) im Prinzip in Deutschland nichts Neues sind.
Die kleine Sammlung an Hilfsmittel der Aufsichtsbehörde kann erweitert werden um
• „Die 10 wichtigsten Hinweise für Vereinsvorstände und andere Personen, die im Verein mit datenschutzrechtlichen Belangen befasst sind“ aus Rheinland-Pfalz (https://www.datenschutz.rlp.de/fileadmin/lfdi/Dokumente/Orientierungshilfen/Datenschutz_im_Verein__DS-GVO__-_Kompakt.pdf)
• und eine Broschüre vom Unabhängigen Datenschutzzentrum Saarland zum Thema „Datenschutz im Verein“ https://datenschutz.saarland.de/uploads/media/Datenschutz_im_Verein_Broschu%CC%88re.pdf
• auch der Landesdatenschutzbeauftragte Baden-Württemberg hat einen Praxisratgeber veröffentlicht: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/05/Praxisratgeber-f%C3%BCr-Vereine.pdf
• und auch die Freie Hansestadt Bremen war so frei und bereichert die Informationenslage 16 Tage vor der Anwendung der Regelungen die Vereinswelt mit einer Orientierungshilfe https://www.datenschutz.bremen.de/sixcms/media.php/13/LfDI%20HB_2018_OH%20Datenschutz%20im%20Verein.pdf
Ergänzend sei noch hinzugefügt, dass das Vereinsrecht im Bundesgebiet und die DS-GVO einheitlich gelten, so dass die hier zusammengestellte Vielfalt der Hinweise eine breite Auswahl bietet, die alle Vereine im Bundesgebiet bei der Umsetzung unterstützt.